Die studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Regularien und Leistungsumfang
Die SVA ist ein gemeinsam mit dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs entwickeltes und vom Land Baden-Württemberg gefördertes Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern, welche einen Musikberuf anstreben und bisher bereits mit hervorragenden Leistungen und einem großen Engagement an der eigenen Musikschule in Erscheinung getreten sind. Konkretes Ziel der SVA ist die Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung an einer Hochschule. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen rein künstlerisch oder gemischt künstlerisch-pädagogischen Studiengang handelt.
Folgende Leistungen sind in der SVA enthalten:
- Hauptfach: 75 Minuten schulwöchentlich
- Nebenfach: 30 Minuten schulwöchentlich
- Musiktheorie/Gehörbildung: mindestens neun Zeitstunden pro Jahr
- Anspruch auf 90 Minuten Korrepetition pro Halbjahr
- Intensives Auftrittstraining vor Vorspielen/Konzerten
- Regelmäßige Feedbackgespräche mit der Fachbereichsleitung und Schulleitung
- Berufskunde
- Möglichkeit zur Hospitation und passiven Teilnahme in allen Fächern
- Individuelle Beratung bezüglich der Studienwahl
- Unterstützung bei organisatorischen Fragen
Voraussetzungen für die Teilnahme an der SVA:
- Bestandene SVA-Aufnahmeprüfung an der Musikschule
- Ensemble/Orchester-Teilnahme: mindestens neun Zeitstunden pro Halbjahr
- Teilnahme an mindestens zwei Vorspielen/Konzerten pro Jahr
- Bereitschaft zur Teilnahme an Wettbewerben (z.B. Jugend musiziert)
- Teilnahme an der jährlichen SVA-Leistungsüberprüfung
- Führen eines Studienbuches
- Dokumentation der erbrachten Leistungen und Teilnahmen
- Auflistung der Repertoireerarbeitung
- Kostenpflichtige Buchung von 45 Minuten Hauptfachunterricht (auch erst mit Beginn der SVA möglich). Es stehen auf Anfrage bei der Schulleitung Sozialförderungen durch den Förderverein zur Verfügung.
- Bereitschaft, die Musikschule musikalisch nach außen hin zu vertreten
Die Bewerbungsfrist für eine formlose Bewerbung bei der Musikschulleitung durch die zuständige Hauptfachlehrkraft ist der 30.09. des laufenden Jahres. Die Aufnahmeprüfungen finden im Oktober statt. Laufzeit einer SVA ist ein komplettes Musikschuljahr, d.h. vom 01.11. bis 31.10. des Folgejahres.
Für weitere Informationen und Klärung von Fragen steht die Schulleitung gerne zur Verfügung.