Ampel-Regelung
Mit Beschluss vom 19.03.21 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg die Corona-Verordnung des Landes erneut geändert. Seit heute, dem 22.03.21, gelten für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen geänderte und somit neue Regelungen in Bezug auf die vom Gesetzgeber vorgegebene Öffnungsstrategie:
Bei einer 3-Tages-Inzidenz über 100: Kein Präsenzunterricht.
Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 35 und 100: Unterricht mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten. Die Lehrkraft selbst zählt auch als Person und Haushalt, so dass grundsätzlich Einzelunterricht erlaubt ist, Partnerunterricht beispielsweise nur dann, wenn es sich bei den Schüler*innen um Geschwisterkinder handelt. Ballett und Tanz ist zu denselben Bedingungen wieder erlaubt
Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 35: Unterricht mit maximal 10 Personen aus 3 Haushalten. Die Lehrkraft selbst zählt auch als Person und Haushalt, so dass Gruppenunterricht mit 9 Schüler*innen nur dann erlaubt ist, wenn diese aus nur insgesamt 2 Haushalten stammen. Partnerunterricht ist demnach wieder mit zwei Kindern aus zwei verschiedenen Haushalten möglich. Ballett und Tanz ist zu denselben Bedingungen wieder erlaubt.
Sonderregelung: Von den drei oben beschriebenen Regelungen ausgenommen sind (wie bisher) Kooperationsangebote mit Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Unterricht zur schulischen Prüfungsvorbereitung und Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule, sowie Musiktherapie. Diese Angebote dürfen ungeachtet der Inzidenz-Zahlen weiterhin durchgeführt werden.
Da sich der Landkreis Karlsruhe derzeit bei einer Inzidenz von 117,1 (Stand 21.03.21) befindet, ist mit einer flächendeckenden Wiederaufnahme auch nur des Einzelunterrichts noch vor den Osterferien auch weiterhin nicht zu rechnen.
Online-Unterricht wird auch weiterhin angeboten!