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Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr, die in gleichen monatlichen Raten abgebucht wird.
Die Gegenleistung zu dieser Jahresgebühr sind mindestens 35 Unterrichtsstunden pro Schuljahr. Wird diese Zahl durch Verschulden der Musikschule (beispielsweise Krankheit des Lehrers) nicht erreicht, wird die Unterrichtsgebühr auf Antrag am Ende des Schuljahres anteilig erstattet.
Die Mitgliedschaft im Trägerverein ist für alle Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Familien verpflichtend (Jahresbeitrag 30 €). Sie haben dadurch Mitentscheidungsrechte bei der jährlichen Mitgliederversammlung und sind wahlberechtigt bei der Wahl der ehrenamtlichen Vorstände.
Sie können zusätzlich auch Mitglied im Förderverein werden (Jahresbeitrag 15 €). Hier helfen Sie mit, dass auch Kinder aus nicht so finanzstarken Familien durch Sonderermäßigungen auf die Unterrichtsgebühr die Musikschule besuchen können.
Durch eine Anmeldung über einen Musikverein (Kirrlach, Wiesental oder Hambrücken) und die Mitgliedschaft im jeweiligen Musikverein reduziert sich die Unterrichtsgebühr um 15 %. Diese Ermäßigung gilt für alle Instrumente, die im Musikverein gespielt werden und für die Blockflöten der Bläservorschule. Bei Mitgliedschaft in einem der Musikvereine entfällt die Verpflichtung zur Mitgliedschaft im Trägerverein der Musikschule.
Kreuzen Sie einfach die entsprechende Rubrik auf dem Anmeldeformular an. (Mehrfachmitgliedschaften sind möglich)
In der Regel zu Beginn des Schuljahres oder Schulhabjahres (1.10. oder 1.5. eines Jahres) Bei Kursen des Elementarbereiches jeweils zu Beginn der neuen Kurse im September. Wenn Plätze frei sind, ist eine Anmeldung auch während des laufenden Schuljahres möglich.
Für den Instrumental- und Gesangsunterricht jeweils zum Schuljahresende der Musikschule (31.10.) oder zum Schulhalbjahresende der Musikschule (30.04.) mit einer Frist von einem Monat. Für Kurse mit einer begrenzten Laufzeit (z.B. Eltern-Kind-Gruppen, Musikalische Früherziehung) ist keine gesonderte Kündigung erforderlich.
Beim Team Musik reicht ggf. eine formlose Auskunft, dass keine Teilnahme am Folgekurs (2. Jahr) erwünscht ist.
Wegen der besonderen Situation von Müttern mit Kindern von 8-36 Monaten in den Eltern-Kind-Gruppen (Krippenplatz, Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit…) gibt es zwischenzeitliche Kündigungsmöglichkeiten zum 31.01., 30.04., 31.07. jeweils wieder mit einer Frist von einem Monat.
Generell gilt für jeden aufgenommenen Unterricht ein Sonderkündigungsrecht nach dem ersten Monat mit einer Frist von 5 Tagen zum Monatsende.