Gebühren- und Schulordnung

Gebührentabelle 2021

Gültig ab 1. November 2021

 (Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

Gebühren für Einzelunterricht

Minuten 15 20 30 45
Jahresgebühr 522,00 € 696,00 € 972,00 € 1.458,00 €
Monatl. Rate 43,50 € 58,00 € 81,00 € 121,50 €


Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Gebühren für Partnerunterricht

Minuten 15 30 45 60
Jahresgebühr 351,00 € 630,00 € 945,00 € 1.260,00 €
Monatl. Rate 29,25 € 52,50 € 78,75 € 105,00 €

 

Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Gebühren für Dreier-Gruppe

Minuten 15 30 45 60
Jahresgebühr 243,00 € 414,00 € 621,00 € 828,00 €
Monatl. Rate 20,25 € 34,50 € 51,75 € 69,00 €

 

Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Gebühren für Vierer-Gruppe

Minuten 15 30 45 60
Jahresgebühr 198,00 € 324,00 € 486,00 € 648,00 €
Monatl. Rate 16,50 € 27,00 € 40,50 € 54,00 €


Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Gebühren für Klassenunterricht

Minuten 30 45 60 90 Flatrate (Tanz)
Jahresgebühr 252,00 € 378,00 € 504,00 € 756,00 € 756,00 €
Monatl. Rate 21,00 € 31,50 € 42,00 € 63,00 € 63,00 €


Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Gebühren für Früherziehung / Eltern-Kind-Gruppen / orientierungsjahr

  Musikalische Früherziehung / Eltern-Kind-Gruppen / Orientierungsjahr  
Minuten 45 60  
Jahresgebühr 324,00 € 432,00 €  
Monatl. Rate 27,00 € 36,00 €  


Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Die Kurse der Musikalischen Früherziehung beginnen im November und enden im Oktober. Eltern-Kind-Gruppen haben wegen möglicher Änderungen (Krippenplatz, Berufstätigkeit...) Sonderkündigungsmöglichkeiten.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Musiktherapie

 

Einzeltherapie
Monatsgebühr

Partnertherapie

Monatsgebühr

Dreier-Gruppentherapie
Monatsgebühr

Vierer-Gruppentherapie
Monatsgebühr

30 Minuten  81,00 € 70,00 €  46,00 €  36,00 €
45 Minuten 121,50 € 105,00 € 69,00 €  54,00 €
60 Minuten 162,00 € 140,00 € 92,00  72,00 €

 

Für Musiktherapie entfällt der Auswärtigenzuschlag.

 

Ermäßigungen sind für die Musiktherapie keine vorgesehen.


Der erste Therapiemonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

sonstige gebührEn

Flexicard für Erwachsene (300 Minuten)  360,00 €
Mietpreis für Instrumente 12,00 € / Monat
Meldegebühr für Wettbewerbe 50,00 €
 1. Schnupperstunde  kostenlos
ab 2. Schnupperstunde 25,00 € pro Termin á 30 Minuten
Ensemble-Gebühr für nicht fest angemeldete Schülerinnen und Schüler der Musikschule 10,00 € / Monat

 

Für die oben genannten Sonstigen Gebühren sind keine Ermäßigungen möglich.

 

Sollten Sie Fragen zu Gebühren eines anderen, von Ihnen gewünschten Angebotes haben, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Ermäßigungen

Musikverein 15 %
Zweitfach
2. Kind
3. Kind
4. Kind
5. Kind und alle weiteren Kinder
10 %
15 %
35 %
55 %
75 %

Die Ermäßigungen sind zum Teil miteinander kombinierbar.

Bei Fragen zu den Unterrichtsgebühren stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Neben einer individuellen Sozialermäßigung durch unseren Förderverein für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Förderbedarf bieten wir außerdem begabten Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer SVA (Studienvorbereitende Ausbildung) eine intensive Förderung durch zusätzlichen Gratis-Unterricht auf dem Haupt-, bzw. Nebenfach und in Theorie- sowie Gehörbildungsstunden.

Gebührentabelle 2021

Gültig ab 1. November 2021

 (Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

Gebühren für Einzelunterricht

Minuten 15 20 30 45
Jahresgebühr 522,00 € 696,00 € 972,00 € 1.458,00 €
Monatl. Rate 43,50 € 58,00 € 81,00 € 121,50 €


Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Gebühren für Partnerunterricht

Minuten 15 30 45 60
Jahresgebühr 351,00 € 630,00 € 945,00 € 1.260,00 €
Monatl. Rate 29,25 € 52,50 € 78,75 € 105,00 €

 

Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Gebühren für Dreier-Gruppe

Minuten 15 30 45 60
Jahresgebühr 243,00 € 414,00 € 621,00 € 828,00 €
Monatl. Rate 20,25 € 34,50 € 51,75 € 69,00 €

 

Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Gebühren für Vierer-Gruppe

Minuten 15 30 45 60
Jahresgebühr 198,00 € 324,00 € 486,00 € 648,00 €
Monatl. Rate 16,50 € 27,00 € 40,50 € 54,00 €


Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Gebühren für Klassenunterricht

Minuten 30 45 60 90 Flatrate (Tanz)
Jahresgebühr 252,00 € 378,00 € 504,00 € 756,00 € 756,00 €
Monatl. Rate 21,00 € 31,50 € 42,00 € 63,00 € 63,00 €


Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Gebühren für Früherziehung / Eltern-Kind-Gruppen / orientierungsjahr

  Musikalische Früherziehung / Eltern-Kind-Gruppen / Orientierungsjahr  
Minuten 45 60  
Jahresgebühr 324,00 € 432,00 €  
Monatl. Rate 27,00 € 36,00 €  


Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).


Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.


Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Die Kurse der Musikalischen Früherziehung beginnen im November und enden im Oktober. Eltern-Kind-Gruppen haben wegen möglicher Änderungen (Krippenplatz, Berufstätigkeit...) Sonderkündigungsmöglichkeiten.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

Musiktherapie

 

Einzeltherapie
Monatsgebühr

Partnertherapie

Monatsgebühr

Dreier-Gruppentherapie
Monatsgebühr

Vierer-Gruppentherapie
Monatsgebühr

30 Minuten  81,00 € 70,00 €  46,00 €  36,00 €
45 Minuten 121,50 € 105,00 € 69,00 €  54,00 €
60 Minuten 162,00 € 140,00 € 92,00  72,00 €

 

Für Musiktherapie entfällt der Auswärtigenzuschlag.

 

Ermäßigungen sind für die Musiktherapie keine vorgesehen.


Der erste Therapiemonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.


Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.

sonstige gebührEn

Flexicard für Erwachsene (300 Minuten)  360,00 €
Mietpreis für Instrumente 12,00 € / Monat
Meldegebühr für Wettbewerbe 50,00 €
 1. Schnupperstunde  kostenlos
ab 2. Schnupperstunde 25,00 € pro Termin á 30 Minuten
Ensemble-Gebühr für „Nicht-Schüler*innen“ der Musikschule 10,00 € / Monat

 

Für die oben genannten Sonstigen Gebühren sind keine Ermäßigungen möglich.

 

Sollten Sie Fragen zu Gebühren eines anderen, von Ihnen gewünschten Angebotes haben, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Ermäßigungen

Musikverein 15 %
Zweitfach
2. Kind
3. Kind
4. Kind
5. Kind und alle weiteren Kinder
10 %
15 %
35 %
55 %
75 %

Die Ermäßigungen sind zum Teil miteinander kombinierbar.

Bei Fragen zu den Unterrichtsgebühren stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Neben einer individuellen Sozialermäßigung durch unseren Förderverein für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Förderbedarf bieten wir außerdem begabten Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer SVA (Studienvorbereitende Ausbildung) eine intensive Förderung durch zusätzlichen Gratis-Unterricht auf dem Haupt-, bzw. Nebenfach und in Theorie- sowie Gehörbildungsstunden.