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Gültig ab 1. November 2021
(Änderungen und Irrtümer vorbehalten)
Gebühren für Einzelunterricht
Minuten | 15 | 20 | 30 | 45 |
Jahresgebühr | 522,00 € | 696,00 € | 972,00 € | 1.458,00 € |
Monatl. Rate | 43,50 € | 58,00 € | 81,00 € | 121,50 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Gebühren für Partnerunterricht
Minuten | 15 | 30 | 45 | 60 |
Jahresgebühr | 351,00 € | 630,00 € | 945,00 € | 1.260,00 € |
Monatl. Rate | 29,25 € | 52,50 € | 78,75 € | 105,00 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Gebühren für Dreier-Gruppe
Minuten | 15 | 30 | 45 | 60 |
Jahresgebühr | 243,00 € | 414,00 € | 621,00 € | 828,00 € |
Monatl. Rate | 20,25 € | 34,50 € | 51,75 € | 69,00 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Gebühren für Vierer-Gruppe
Minuten | 15 | 30 | 45 | 60 |
Jahresgebühr | 198,00 € | 324,00 € | 486,00 € | 648,00 € |
Monatl. Rate | 16,50 € | 27,00 € | 40,50 € | 54,00 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Gebühren für Klassenunterricht
Minuten | 30 | 45 | 60 | 90 | Flatrate (Tanz) |
Jahresgebühr | 252,00 € | 378,00 € | 504,00 € | 756,00 € | 756,00 € |
Monatl. Rate | 21,00 € | 31,50 € | 42,00 € | 63,00 € | 63,00 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Gebühren für Früherziehung / Eltern-Kind-Gruppen / orientierungsjahr
Musikalische Früherziehung / Eltern-Kind-Gruppen / Orientierungsjahr | |||
Minuten | 45 | 60 | |
Jahresgebühr | 324,00 € | 432,00 € | |
Monatl. Rate | 27,00 € | 36,00 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Die Kurse der Musikalischen Früherziehung beginnen im November und enden im Oktober. Eltern-Kind-Gruppen haben wegen möglicher Änderungen (Krippenplatz, Berufstätigkeit...) Sonderkündigungsmöglichkeiten.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Musiktherapie
Einzeltherapie |
Partnertherapie Monatsgebühr |
Dreier-Gruppentherapie |
Vierer-Gruppentherapie |
|
30 Minuten | 81,00 € | 70,00 € | 46,00 € | 36,00 € |
45 Minuten | 121,50 € | 105,00 € | 69,00 € | 54,00 € |
60 Minuten | 162,00 € | 140,00 € | 92,00 | 72,00 € |
Für Musiktherapie entfällt der Auswärtigenzuschlag.
Ermäßigungen sind für die Musiktherapie keine vorgesehen.
Der erste Therapiemonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
sonstige gebührEn
Flexicard für Erwachsene (300 Minuten) | 360,00 € |
Mietpreis für Instrumente | 12,00 € / Monat |
Meldegebühr für Wettbewerbe | 50,00 € |
1. Schnupperstunde | kostenlos |
ab 2. Schnupperstunde | 25,00 € pro Termin á 30 Minuten |
Ensemble-Gebühr für nicht fest angemeldete Schülerinnen und Schüler der Musikschule | 10,00 € / Monat |
Für die oben genannten Sonstigen Gebühren sind keine Ermäßigungen möglich.
Sollten Sie Fragen zu Gebühren eines anderen, von Ihnen gewünschten Angebotes haben, dann melden Sie sich gerne bei uns.
Ermäßigungen
Musikverein | 15 % |
Zweitfach 2. Kind 3. Kind 4. Kind 5. Kind und alle weiteren Kinder |
10 % 15 % 35 % 55 % 75 % |
Die Ermäßigungen sind zum Teil miteinander kombinierbar.
Bei Fragen zu den Unterrichtsgebühren stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Neben einer individuellen Sozialermäßigung durch unseren Förderverein für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Förderbedarf bieten wir außerdem begabten Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer SVA (Studienvorbereitende Ausbildung) eine intensive Förderung durch zusätzlichen Gratis-Unterricht auf dem Haupt-, bzw. Nebenfach und in Theorie- sowie Gehörbildungsstunden.
Gültig ab 1. November 2021
(Änderungen und Irrtümer vorbehalten)
Gebühren für Einzelunterricht
Minuten | 15 | 20 | 30 | 45 |
Jahresgebühr | 522,00 € | 696,00 € | 972,00 € | 1.458,00 € |
Monatl. Rate | 43,50 € | 58,00 € | 81,00 € | 121,50 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Gebühren für Partnerunterricht
Minuten | 15 | 30 | 45 | 60 |
Jahresgebühr | 351,00 € | 630,00 € | 945,00 € | 1.260,00 € |
Monatl. Rate | 29,25 € | 52,50 € | 78,75 € | 105,00 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Gebühren für Dreier-Gruppe
Minuten | 15 | 30 | 45 | 60 |
Jahresgebühr | 243,00 € | 414,00 € | 621,00 € | 828,00 € |
Monatl. Rate | 20,25 € | 34,50 € | 51,75 € | 69,00 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Gebühren für Vierer-Gruppe
Minuten | 15 | 30 | 45 | 60 |
Jahresgebühr | 198,00 € | 324,00 € | 486,00 € | 648,00 € |
Monatl. Rate | 16,50 € | 27,00 € | 40,50 € | 54,00 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Gebühren für Klassenunterricht
Minuten | 30 | 45 | 60 | 90 | Flatrate (Tanz) |
Jahresgebühr | 252,00 € | 378,00 € | 504,00 € | 756,00 € | 756,00 € |
Monatl. Rate | 21,00 € | 31,50 € | 42,00 € | 63,00 € | 63,00 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Gebühren für Früherziehung / Eltern-Kind-Gruppen / orientierungsjahr
Musikalische Früherziehung / Eltern-Kind-Gruppen / Orientierungsjahr | |||
Minuten | 45 | 60 | |
Jahresgebühr | 324,00 € | 432,00 € | |
Monatl. Rate | 27,00 € | 36,00 € |
Bitte beachten Sie unsere zahlreichen Ermäßigungen (siehe Reiter Ermäßigungen).
Für Erwachsene (ab 27 Jahre) müssen wir einen Aufschlag von 40% berechnen, sowie für Auswärtige (außerhalb des Einzugsgebietes Waghäusel-Hambrücken) einen Zuschlag von 25%.
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Die Kurse der Musikalischen Früherziehung beginnen im November und enden im Oktober. Eltern-Kind-Gruppen haben wegen möglicher Änderungen (Krippenplatz, Berufstätigkeit...) Sonderkündigungsmöglichkeiten.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
Musiktherapie
Einzeltherapie |
Partnertherapie Monatsgebühr |
Dreier-Gruppentherapie |
Vierer-Gruppentherapie |
|
30 Minuten | 81,00 € | 70,00 € | 46,00 € | 36,00 € |
45 Minuten | 121,50 € | 105,00 € | 69,00 € | 54,00 € |
60 Minuten | 162,00 € | 140,00 € | 92,00 | 72,00 € |
Für Musiktherapie entfällt der Auswärtigenzuschlag.
Ermäßigungen sind für die Musiktherapie keine vorgesehen.
Der erste Therapiemonat gilt als Probezeit mit einem Sonderkündigungsrecht zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche.
Es besteht die Pflicht zu einer Familienmitgliedschaft (Mitgliedschaft einer Person aus einer Familie) im Musikschulverein, mit Ausnahme, wenn sämtliche Familienmitglieder, die bei der Musikschule als Schüler*in registriert sind, über einen ortsansässigen musizierenden Verein bereits als Mitglieder gemeldet sind. Die Mitgliedschaftspflicht im Musikschulverein gilt nicht für: Kinder in KITA- und Kindergartenkooperationen sowie Musiktherapieklient*innen.
sonstige gebührEn
Flexicard für Erwachsene (300 Minuten) | 360,00 € |
Mietpreis für Instrumente | 12,00 € / Monat |
Meldegebühr für Wettbewerbe | 50,00 € |
1. Schnupperstunde | kostenlos |
ab 2. Schnupperstunde | 25,00 € pro Termin á 30 Minuten |
Ensemble-Gebühr für „Nicht-Schüler*innen“ der Musikschule | 10,00 € / Monat |
Für die oben genannten Sonstigen Gebühren sind keine Ermäßigungen möglich.
Sollten Sie Fragen zu Gebühren eines anderen, von Ihnen gewünschten Angebotes haben, dann melden Sie sich gerne bei uns.
Ermäßigungen
Musikverein | 15 % |
Zweitfach 2. Kind 3. Kind 4. Kind 5. Kind und alle weiteren Kinder |
10 % 15 % 35 % 55 % 75 % |
Die Ermäßigungen sind zum Teil miteinander kombinierbar.
Bei Fragen zu den Unterrichtsgebühren stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Neben einer individuellen Sozialermäßigung durch unseren Förderverein für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Förderbedarf bieten wir außerdem begabten Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer SVA (Studienvorbereitende Ausbildung) eine intensive Förderung durch zusätzlichen Gratis-Unterricht auf dem Haupt-, bzw. Nebenfach und in Theorie- sowie Gehörbildungsstunden.