Weitere Corona-Lockerungen
Mit dem Wegfall der allgemeinen Maskenpflicht am 01.04.22 und der am 25.04.22 erloschenen Testpflicht an den allgemeinbildenden Schulen möchten auch wir einen großen Schritt in Richtung der Aufhebung der bisherigen Corona-Regelungen gehen.
Ab sofort besteht keine Pflicht mehr zum Tragen einer medizinischen Alltagsmaske oder FFP2-Maske. Auch bestehen keine Abstandsregelungen mehr. Es bleibt den am Unterricht oder einer Veranstaltung teilnehmenden Personen allerdings unbenommen, nach eigenem Ermessen weiterhin eine Maske zu tragen oder bewusst erhöhten Abstand zu anderen Personen einzunehmen, wo es möglich ist.
Bei Bildungskooperation mit Schulen und Kitas greifen die für die kooperierenden Schulen und Kitas geltenden Regelungen.
Personen mit Erkältungssymptomen oder Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, haben allerdings weiterhin ein Zutrittsverbot zu allen von der Musikschule genutzten Räumen, bzw. ein Teilnahmeverbot am Unterricht und sonstigen Veranstaltungen.